Teilhabe und Chancengleichheit gehen über bloße Gleichbehandlung hinaus, denn positive Aktionen und Maßnahmen der Minderheiten werden eingeschlossen. Ziel ist eine Gleichstellung, die es jedem Menschen jedweder Herkunft ermöglicht, die persönlichen Fähigkeiten zu entfalten, ohne durch ethnische oder sonstige diskriminierende Rollenzuweisungen eingeschränkt zu werden. Der Begriff der Gleichstellung grenzt sich ab gegen Gleichberechtigung. Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt. Gleichstellung durch Teilhabe und Chancengleichheit in verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen ist ein realer sowie realistischer Indikator für Integration. Gleichstellung kann anhand von statistischen Daten überprüft werden. Rechtliche und soziale Bedingungen als Indikatoren von Chancengleichheit im Vergleich von Deutschen mit MigrantInnen ermöglichen eine Einschätzung der Integrationsleistung im Sinne einer Gleichstellung.Read more
Marschke: Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit als Indikator für Integration
